Urteil des Sportgerichts der Oberliga Ba-Wü
Verfahren gegen Sascha Walter eingestellt
In der Sportrechtssache TSG Backnang - FC Nöttingen am 24.02.2018 hat das Sportgericht der Oberliga Baden-Württemberg am 08.03.2018 folgendes Urteil gefällt: Das Verfahren gegen Sascha Walter wegen Vergehen gemäß § 85 RVO (Unsportliches Verhalten) wurde eingestellt.
Gemäß dem FIFA-Zirkular, an das das Sportgericht der Oberliga Baden-Württemberg gebunden ist, muss ein Spieler, der des Feldes verwiesen wurde, automatisch für das nächste Spiel jenes Wettbewerbes, in dem der Feldverweis ausgesprochen wurde, gesperrt werden. Die Sperrstrafe ist daher unter Berücksichtigung des Spielplans bis zur Terminierung des nächsten Oberligaspiels auszusprechen.
Nachdem Sascha Walter an dem Oberligaspiel des FCN gegen Neckarsulmer Sport-Union (10.03.2018) aufgrund der bestehenden Vorsperre nicht teilnehmen konnte, sah es das Sportgericht der Oberliga Baden-Württemberg unter Würdigung der gesamten Umstände als sachgerecht an, das Verfahren einzustellen und dem Spieler Walter die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.